Angesichts der Bedeutung der griechischen Medizin, die bis ins 19. Jahrhundert als praktische Richtschnur für die Ärzte galt, wird man erwarten, dass die ersten Einrichtungen zur stationären Versorgung Kranker auch in der Antike zu finden sind.

Diese Erwartung aber wird enttäuscht, denn weder Athen oder Rom noch andere Städte der Antike besaßen öffentliche Institutionen zur Behandlung akuter oder chronisch Kranker.

Hier am Anfang der Ausstellung wird auf die wesentlichen Neuerungen für die Medizin aufmerksam gemacht, die mit der Ausbreitung des christlichen Mönchtums im Abendland verbunden waren: Sie betrafen zum einen die Einrichtung von Hospitälern zur Krankenpflege, die bereits 529 in der ersten abendländischen Klosterregel den Mönchen als Pflicht aufgegeben wurde, zum anderen erstreckten sie sich auf die Umwertung des Bildes der Kranken in der Gesellschaft, die seither, unabhängig von der Art und Heilbarkeit ihres Leidens, auf ärztliche Hilfe rechnen konnten. Weitreichende Konsequenzen für die Pflege hatte das Laterankonzil von 1215, das den Ordensgeistlichen die Ausübung chirurgischer Praxis strikt verbot; die Beschlüsse führten nicht nur zur Trennung von Chirurgie und Innerer Medizin, sondern auch zur Gründung zahlreicher geistlicher Orden, Ritterorden und Bruderschaften, die sich allein der Krankenpflege und Versorgung der Armen widmeten. Wer über die Entwicklung und Wirkungsstätten dieser Orden mehr erfahren möchte, wird hier reiches Material finden, er wird aber auch feststellen, dass diese frühen Hospitäler eher eine Auffangstation für sozial benachteiligte und mittellose Personen darstellten als eine Behandlungsstätte Kranker im heutigen Sinne.

 

Den einführenden Text in Englisch finden Sie hier